Landesverbände
Landesverbände werden mit Genehmigung des Gesamtvorstandes gebildet, wenn Zweigvereine den Antrag zu einem Landesverband stellen. Die Landesverbände werden in vier Regionen aufgeteilt: Nord, West, Süd und Ost.
- Region Nord besteht aus: dem Landesverband Nord, der das Bundesland Schleswig-Holstein, den Stadtstaat Hamburg, das Land Bremen sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet, sowie den Landesverband Niedersachsen.
- Region West besteht aus: dem Landesverband Nordrhein-Westfalen, dem Landesverband West, der die Bundesländer Saarland und Rheinland Pfalz abdeckt, sowie dem Landesverband Hessen.
- Region Süd besteht aus: dem Landesverband Baden-Württemberg sowie dem Landesverband Bayern.
- Region Ost besteht aus: dem Landesverband Berlin-Brandenburg, der die Bundesländer Berlin und Brandenburg abdeckt, sowie dem Landesverband Mitteldeutschland, der die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt abdeckt.
Für die Arbeit der Landesverbände stellt der Gesamtvorstand des VKD eine Muster-Geschäftsordnung auf. Die Arbeit der Landesverbände beruht auf einer eigenen entsprechenden Geschäftsordnung.







